FUSE-AI - Künstliche Intelligenz in der Radiologie

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Flightright-Gründer Dr. Philipp Kadelbach über Künstliche Intelligenz in der Rechtsprechung

Unter dem Titel „Künstliche Intelligenz als Vorstufe für unternehmerische Entscheidungen – sortieren Roboter unsere Handlungsoptionen?“ veranstaltete die Kanzlei Fieldfisher am 15. November 2018 eine Paneldiskussion in Kooperation mit der Bucerius Law School.

Teil der Veranstaltung war ein spannender Vortrag zum Thema „Wie KI den Klageerfolg vorhersagt“ von Dr. Philipp Kadelbach, promovierter Jurist und Gründer von Flightright. Das seit acht Jahren bestehende Unternehmen mit heute über 100 Mitarbeitern streitet für Entschädigungen von Flugpassagieren bei Verspätungen.

Der Einsatz von KI erhöht den Erfolg des Unternehmens

Nur durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sei es im turbulenten Sommer 2018 möglich gewesen, insgesamt 200.000 mehr Fluggäste zu betreuen. Nur mit den Mitarbeitern wäre dies nicht möglich gewesen. Doch was genau ist Künstliche Intelligenz und wie setzt Dr. Kadelbach sie ein? Er ist der Meinung, es müsse zwischen Künstlicher Intelligenz und dem Einhalten einfachen Regeln mit Hilfe einer Software differenziert werden. So sei beispielsweise der Entschädigungsrechner auf der Website von Flightright eher ein intelligentes Formular als Künstliche Intelligenz. Um die Bedeutung von KI für sein Unternehmen zu verdeutlichen, geht Dr. Kadelbach zurück zu den Anfängen.

Die Anfänge von Flightright ohne Künstliche Intelligenz

Welche Rechte habe ich als „normaler“ Fluggast, wenn der Flug sich verspätet?, fragte sich Dr. Philipp Kadelbach zu Beginn. Für ihn war klar: So klassisch wie ein Anwalt zu arbeiten, kann hier nicht funktionieren. Jeder der zahlreichen Fälle muss genau betrachtet werden, um dann das Klagerisiko zu managen. Das sei genau das, was Flightright tue. Kadelbach spricht von derzeit 70.000 laufenden Fällen im achtstelligen Millionenbereich. Bei solchen Summen sei es notwendig, präzisere Aussagen zu treffen, als, wie er es formulierte: „Daumen hoch oder Daumen runter“.

Aus diesem Grund setzte er sich das Ziel, eine maschinelle, hochautomatisierte Abwicklungsstraße für Fluggäste zu entwickeln.

Mit KI zur Erfolgswahrscheinlichkeit - was das neuronale Netz entscheidet

Erster Schritt der Umsetzung sei der Entschädigungsrechner. Dieser nimmt die „harten“ Tatbestandsmerkmale der Flugverspätung auf. Daraus kann geschlossen werden, ob es sinnvoll ist, den Fall zu verfolgen oder nicht. Falls ja, werden im nächsten Schritt die „weichen“ Kriterien ermittelt. Diese entscheiden darüber, ob die Mitarbeiter von Flightright daran glauben, dass sie den Fall auch vor Gericht gewinnen können.

Mittlerweile hat Flightright auf der Basis seiner Fälle einen großen Datenschatz angesammelt. Auf diesen Daten basieren die neuronalen Netze bzw. die KI bei Flightright. Mit einer historischen Betrachtung der Ergebnisse in der Vergangenheit, einer linearen Regression, kann ermittelt werden, wann ein Fall gut oder schlecht ausgegangen ist. Dafür werden die regelbasierten Entscheidungen (Entschädigungsrechner) mit einem neuronalen Netz kombiniert und die Daten aufbereitet und bereinigt. So trifft KI verschiedene Entscheidungen, zum Beispiel in welchem Land man vor Gericht gehen und mit welchem Anwalt man arbeiten sollte.

Das „Flightright-Neuronale-Netz“ überprüft alle Daten, die an den über 600.000 bisherigen Fällen hängen und bereinigt diese. Bei jedem Fall gibt es über 30 verschiedene Datenpunkte, die beachtet werden müssen, darunter die Airline, der Mandant, die Verspätung, das Wetter usw. Mithilfe von KI wird geprüft, was in der Vergangenheit zu welchem Ergebnis geführt hat, wenn die entsprechenden Datenpunkte in dieser Konstellation miteinander verknüpft waren.

Am Ende kommt dann eine gute oder schlechte Erfolgswahrscheinlichkeit heraus, welche mit dem entscheidenden Wert, dem „Probability Outcome“, beschrieben wird.

Damit ist Flightright ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Künstliche Intelligenz die Kompetenzen von Menschen ergänzt und zum Erfolg von Unternehmen beiträgt – auch im Bereich der Rechtsprechung.