Kann KI-Software durch Patent- oder Urheberrecht geschützt werden?

Die Frage nach Schutzrechten von Künstlicher Intelligenz (KI) rückt zunehmend ins Rampenlicht. In zugespitzter Form stellte sie sich etwas, als ein Algorithmus ein Kunstwerk anfertigte, das im Oktober 2018 für mehr als 400.000 Dollar ersteigert wurde.
Besonders interessant ist daher die Frage: Kann ein Computersystem zum Training einer KI, ein KI-Modell oder dessen Output durch Patent- oder Urheberrecht geschützt werden?

Am 22. September 2020 widmeten sich Experten des Bitkom Arbeitskreises IP Recht im Rahmen eines Online-Workshops diesem Thema und erläuterten Möglichkeiten zum Schutz von KI-Software. Uns hat die Veranstaltung spannende Denkimpulse geliefert, die wir gerne teilen wollen.

Einen Fachmann hinzuziehen
Die richtige Schutzrechtsart zu wählen und die geeignetste Schutzrechtsstrategie zu verfolgen, ist nicht einfach. Die Unterstützung eines Experten ist daher unerlässlich. Alle, die selbst keine Fachanwälte sind, möchten wir für eine ausführlichere Darstellung der Schutzrechtsproblematik auf diesen Artikel von Rechtsanwalt Christian Kuss verweisen und im folgenden lediglich eine Zusammenfassung der aus unserer Sicht wichtigsten Punkte liefern.

Das Urheberrecht schützt Werke
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen des Urhebers wie beispielsweise Gemälde, Texte, Fotografien. Das Urheberrecht greift auch für Computerprogramme, wenn sie die notwendige Schöpfungstiefe, das heißt einen individuellen Charakter aufweisen. Durch das Urheberrecht sind sowohl Code als auch der strukturelle Aufbau eines Programms schützbar. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Werks.
Damit sind Computerprogramme zum Training von KI-Systemen und KI Modelle durch das Urheberrecht geschützt. 

Das Patentrecht schützt Erfindungen
Das Patentrecht ist für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik anwendbar. Reine Computerprogramme sind allerdings nach dem Patentrecht nicht schutzfähig, da sie Probleme mithilfe von Logik und nicht mit Technik löst. Lediglich der Schutz als sogenannte computerimplementierte Erfindung, bei der die Software nur einen Teil der technischen Gesamterfindung ausmacht, ist möglich.
Daher ist es generell eher schwierig, KI-Software durch ein Patent zu schützen.

Das Geschäftsgeheimnis schützt Informationen
Im Allgemeinen können verschiedenste Informationen ein Geschäftsgeheimnis darstellen. Im Geschäftsgeheimnisgesetz ist das folgendermaßen formuliert:
Ein Geschäftsgeheimnis ist jede Information, die weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist. Die Information ist von wirtschaftlichem Wert, Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen und es besteht ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung.
Laut der Experten ist hierbei hervorheben, dass ein Geschäftsgeheimnis nur vorliegen kann, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden. Diese können vertraglicher, technisch-organisatorischer oder arbeitsrechtlicher Natur sein. Da pauschale Klauseln im Zweifelsfall nicht genügen, sollte der Inhalt der Geheimhaltungsmaßnahmen beispielsweise in einem NDA möglichst konkret formuliert werden.
KI-Software kann also bei geeigneten Schutzmaßnahmen als Geschäftsgeheimnis geschützt werden.

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Künstliche Intelligenz und Recht: Kann KI-Software geschützt werden?
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