Das verändert sich mit dem neuen Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Das Gesetz zum Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Erstmals wird damit ein Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gesetzlich verankert.

Die Versorgung der Patienten profitiert davon in drei Bereichen: Patienten können sich künftig digitale Gesundheits-Apps wie Arzneimittel vom Arzt auf Kosten der Krankenkasse verschreiben lassen. Sie sollen ferner die Möglichkeit erhalten, ihre Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern zu lassen. Außerdem werden Patienten telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden leichter nutzen können.

Wir freuen uns dabei besonders darüber, dass der Gesetzgeber den Mehrwert von DiGAs für die Versorgung erkannt hat. Zum ersten Mal gibt es nun für innovative Software einen direkten Weg in die Regelversorgung. Auch intelligente Diagnose-Assistenzsysteme wie das von uns entwickelte ProstateCarcinoma.ai zählen dazu.

Der Weg der DiGA in die Regelversorgung

Soll eine App oder eine andere DiGA den Patienten angeboten werden, wird diese zunächst vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Kriterien wie Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft. Im Falle einer positiven Begutachtung wird die App zunächst ein Jahr von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass die DiGA die Versorgung verbessert.

Wie hoch die Erstattungspauschale für den Hersteller ausfällt, muss dieser direkt mit dem Spitzenverband der Krankenkassen verhandeln.

Außerdem wird durch das BfArM ein Verfahren etabliert, mit dem über die Leistungserbringung in der Regelversorgung entschieden werden soll. Dabei werden derzeit wichtige Details zu dem Verfahren in einer ergänzenden Rechtsverordnung erarbeitet.

Möchten Sie eine Medizinische App oder eine andere digitale Anwendung für Patienten im Rahmen des DVG entwickeln? Dann schreiben Sie mir eine Nachricht an matthias.steffen@fuse-ai.de

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