Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bringt die "App auf Rezept" auf den Weg

Mit dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) bringt der Gesundheitsminister Dynamik in die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung - und macht Apothekern, Ärzten und Krankenkassen Druck.

Tiefgreifende Veränderungen sieht das "Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation" z.B. im Bezug auf die elektronischen Patientenakte oder den Arztbesuchs via Video-Sprechstunde vor.

Übernehmen Krankenkassen bald die Kosten für Gesundheits-Apps?

Ein besonders spannendes Thema des Gesetzentwurfs ist die geplante Kostenübernahme von digitalen Gesundheitsanwendungen durch die Krankenkassen.

Unabhängig von der Krankenkasse sollen Versicherte zukünftig digitale Medizinprodukte wie z.B. Gesundheits-Apps nutzen können. Sie erhalten Zugriff auf die gelisteten Anwendungen wenn sie z.B. eine App vom behandelnden Arzt verschrieben bekommen oder eine Freigabe der Krankenkasse erfolgt.

Dabei handelt es sich um Apps, die Erkrankungen erkennen, überwachen, heilen oder lindern können. Typische Beispiele sind etwa Tracking zur Überwachung des Blutzuckerspiegels von Diabetikern oder Medikamentenreminder zur regelmäßigen Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente.

Anbieter digitaler Gesundheitslösungen erhalten einfacher und schneller Zugang zur Regelversorgung

Anbietern von Medizinprodukten mit niedrigen Risikoklassen, also der Klassen I und IIa, können ihr Produkt in die Regelversorgung übergeben.

Das 3monatige Zulassungsverfahren soll dabei vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM durchführt werden.

Besonders Start-ups hoffen damit auf einen schnelleren Marktzugang. Sie müssen allerdings die Anforderungen laut „Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen“ erfüllen. Diese betreffen Sicherheit, Qualität und Funktionalität. Außerdem wird der Nachweis positiver Versorgungseffekte gefordert.

Eine Erleichterung des Marktzugangs bietet auch diese Regelung: Anbieter, deren Anwendung noch nicht wissenschaftlich untersucht wurde und dadurch keine Evidenz nachweisbar ist werden vorläufig in das Verzeichnis aufgenommen. Sie haben dann ein Jahr Zeit, die positiven Effekte ihrer Anwendung nachzuweisen.

Wenn es nach dem Bundesgesundheitsminister geht, soll das DVG bereits zum Jahreswechsel wirksam werden.

Foto: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn © BMG/Schinkel

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